Informationen:
Motorleistungen ( kW / PS ):
Haben Sie sich schon gewundert, dass die Rasenmäher seit einiger Zeit mit weniger Leistung angegeben werden?
Es handelt sich hierbei nicht um technische Änderungen an den Benzin-Rasenmäher-Motoren, Vertikutierer oder Balkenmäher, sondern um Änderungen der Meßmethode zur Definition der Leistungsangabe.
Beim alten Testverfahren wurden die maximalen Leistungen bei abmontierten Luftfilter und Auspuff gemessen.
Das neue Testverfahren nach SAE J1349 (Society of Automotive Engineers) sieht eine Messung mit Luftfilter und Auspuff vor.
Hierdurch verringert sich natürlich die Leistungsangabe. Dies ist aber realistischer, denn Sie nutzen Ihren Benzin-Rasenmäher, Vertikutierer oder Balkenmäher ja auch nicht ohne Luftfilter und Auspuff.
Sollten Sie also gleiche Geräte (Benzin-Rasenmäher-Motoren, Vertikutierer oder Balkenmäher) mit höheren Leistungsangaben sehen, wissen Sie warum.
Wir weisen nur die Leistungsangaben nach SAE J1349 aus.
Gesetze und Verordnungen:
... und ab 01.01.2009 wieder eine neue Verordnung - und zwar die Verpackungsverordnung. Wer Verpackungen in den Verkehr bringt, muss sich auch um die Entsorgung kümmern (bitte den genauen Wortlaut unserer Verpackungsverordnung entnehmen).
Im Jahr 1999 haben wir unseren 1. Shop erstellt. Anfangs nur ein paar Benzin-Rasenmäher, Vertikutierer und Balkenmäher, aber eine AGB musste erstellt werden. Vor ein paar Jahren dann die Rückgabebelehrung, dann die Batterieverordnung, die Datenschutzerklärung und jetzt auch noch die Verpackungsverordnung. Ob dies dem Verbraucher hilft? Wer liest alle Verordnungen, Belehrungen, Bedingungen und Erklärungen durch - wer versteht das alles noch?
Wir müssen all diese Verordnungen von einem Rechtsanwalt erstellen lassen. Nicht um rechtssicher gegenüber unserem Kunden zu sein, sondern Rechtssicherheit gegenüber Abmahnvereinen. Es gibt mittlerweile sehr viel Abmahnvereine, die nur auf Formulierungsfehler oder andere Kleinigkeiten achten und damit ihr Geld verdienen. Werden wir abgemahnt, kostet dies oft mehrere 1000 Euro.
Was wollen wir damit sagen?
Wir werden leider vom Gesetzgeber zu all diesen Verordnungen gezwungen, uns geht es aber in erster Linie um Sie, als Kunden - unabhängig von allen Verordnungen werden wir auch weiterhin unkompliziert in Ihrem Interesse handeln.
Seit Eröffnung unseres Shops 1999 haben wir noch nie einen Rechtsstreit geführt und wurden auch noch nie von einem Abmahnverein abgemahnt.
Wir wünschen uns, dass das so bleibt.
Peter Brauer
der-rasenmaeher.de